Minijob finden: Verdienst, Rechte und Urlaub 2026
Im Minijob verdienst du 2026 im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat. Dein Betrieb muss dir mindestens den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde zahlen. Du hast fast dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte: bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen sowie Kündigungsschutz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Verdienst 2026
- Im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat (7.236 € im Jahr)
- Mindestlohn
- 13,90 € pro Stunde, ab 1.1.2027 14,60 €
- Mehrere Minijobs
- Möglich, wenn alle zusammen höchstens 603 € im Monat bringen
- Neben einem Hauptjob
- Nur ein Minijob
- Urlaub
- Arbeitstage pro Woche × 24 : 6 (bei 5 Tagen 20 Tage)
- Krankheit
- Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung, nach 4 Wochen im Job
- Rentenversicherung
- 3,6 % Eigenanteil (gewerblicher Minijob), Befreiung auf Antrag möglich
Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
Seit 1. Januar 2026 liegt die Grenze bei durchschnittlich 603 € im Monat, das sind 7.236 € im Jahr. Sie steigt mit dem Mindestlohn, weil sie auf 10 Wochenstunden zum Mindestlohn ausgelegt ist.
Du darfst mehrere Minijobs bei verschiedenen Betrieben haben, wenn du zusammen nicht mehr als 603 € im Monat verdienst. Hast du einen versicherungspflichtigen Hauptjob, ist daneben nur ein Minijob möglich. Mehrere Jobs beim selben Arbeitgeber zählen als eine Beschäftigung.
Welchen Stundenlohn bekomme ich mindestens?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für dich: 13,90 € brutto pro Stunde seit 1. Januar 2026. Am 1. Januar 2027 steigt er laut Bundesarbeitsministerium auf 14,60 €.
Ausgenommen sind unter anderem Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, zum Beispiel Schüler. Im gewerblichen Minijob zeichnet dein Betrieb Beginn, Ende und Dauer deiner Arbeitszeit auf. Notiere dir deine Zeiten trotzdem selbst, dann kannst du deine Abrechnung prüfen.
Welche Rechte habe ich im Minijob?
Als Minijobber bist du Vollzeitkräften in fast allen Bereichen gleichgestellt. Dazu gehören Kündigungsschutz, bezahlter Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, bei Mutterschaft und an Feiertagen sowie der Mindestlohn.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Bekommen aber die Vollzeitkräfte in deinem Betrieb so eine Zahlung, steht dir in der Regel ein Anteil nach deiner Arbeitszeit zu.
Wie viel Urlaub habe ich?
Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz mit mindestens 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Für dich zählt, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest: Arbeitstage × 24 : 6. Nach dieser Formel zum Beispiel:
- 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage im Jahr
- 2 Arbeitstage pro Woche: 8 Urlaubstage im Jahr
- 5 Arbeitstage pro Woche: 20 Urlaubstage im Jahr
Was passiert, wenn ich krank bin?
Bist du ohne eigene Schuld krank, zahlt dein Betrieb deinen Verdienst bis zu 6 Wochen weiter. Das gilt für die Tage, an denen du gearbeitet hättest. Den Anspruch hast du, sobald du 4 Wochen im Job bist.
Fällt einer deiner festen Arbeitstage auf einen Feiertag, bekommst du den gewohnten Verdienst für diesen Tag.
Zahle ich in die Rentenversicherung ein?
In der Regel ja. Im gewerblichen Minijob zahlst du 3,6 % deines Verdienstes, dein Betrieb zahlt 15 %. Du kannst dich von deinem Anteil befreien lassen. Den Antrag gibst du bei deinem Arbeitgeber ab, nicht bei der Minijob-Zentrale.
Ab 1. Juli 2026 kannst du eine Befreiung einmalig für die Zukunft wieder aufheben und zahlst dann wieder deinen Anteil.
Wie finde ich einen Minijob auf enoono?
Öffne die Jobliste, wähle die Art „Minijob“ und gib deine Stadt ein. Du bewirbst dich direkt beim Betrieb. In deinem Profil kannst du bis zu 3 Arten angeben, zum Beispiel Minijob und Teilzeit.
Nutzt dein Betrieb enoono, siehst du deine Schichten am Handy und stempelst dort ein und aus.
So findest du den Job auf enoono
- Lege kostenlos ein Profil an.
- Öffne die Jobliste mit passendem Filter.
- Bewirb dich auf die Stelle, die zu dir passt.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat, also bis zu 7.236 € im Jahr.
Darf ich zwei Minijobs haben?
Ja, bei verschiedenen Betrieben, wenn du zusammen nicht mehr als 603 € im Monat verdienst. Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist nur ein Minijob möglich.
Bekomme ich im Minijob bezahlten Urlaub?
Ja. Die Zahl der Tage richtet sich nach deinen Arbeitstagen pro Woche: Arbeitstage × 24 : 6.
Bekomme ich Geld, wenn ich krank bin?
Ja, nach 4 Wochen im Job zahlt dein Betrieb deinen Verdienst bis zu 6 Wochen weiter.
Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?
Im gewerblichen Minijob zahlst du in der Regel 3,6 %. Du kannst dich auf Antrag bei deinem Arbeitgeber davon befreien lassen.
Quellen
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale: Mehrere Minijobs gleichzeitig
- Minijob-Zentrale: Mindestlohn im Minijob
- Minijob-Zentrale: Urlaubsanspruch im Minijob
- Minijob-Zentrale: Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen
- Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- BMAS: Mindestlohn
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
- Mindestlohngesetz § 17 (gesetze-im-internet.de)
Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026
