enoono

Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von enoono. Fassung 2026-10.

Stand: Entwurf vom 12.10.2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform enoono („Plattform“). Anbieter ist die HR Software Solutions GmbH, Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Bielefeld unter HRB 43485 („wir“).

(2) „Bewerber“ sind natürliche Personen, die über die Plattform eine Tätigkeit suchen. „Betriebe“ sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die über die Plattform Personal suchen. „Nutzer“ sind Bewerber und Betriebe. „Inhalte“ sind alle Angaben, Texte, Dateien und Bewertungen, die Nutzer auf der Plattform einstellen. Eine „Freigabe“ ist die Entscheidung eines Bewerbers, einem bestimmten Betrieb im Rahmen einer Bewerbung bestimmte Unterlagen zugänglich zu machen.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Betrieben gelten nicht.

§ 2 Leistungen

(1) enoono ist eine Plattform zur Kontaktanbahnung zwischen Bewerbern und Betrieben, vor allem für Saisonarbeit in Hotellerie, Gastronomie und Tourismus in Europa. Betriebe können Stellenanzeigen veröffentlichen, Bewerbungen erhalten und veröffentlichte Bewerberprofile in anonymisierter Form durchsuchen. Bewerber können ein Profil anlegen, Unterlagen hochladen, sich auf Stellen bewerben und Kontaktanfragen von Betrieben beantworten.

(2) Wir sind nicht Partei der Arbeits- oder sonstigen Verträge, die Nutzer über die Plattform anbahnen oder schließen, und weder Arbeitgeber noch Verleiher oder Vertreter eines Nutzers. Wir schulden keinen Vermittlungserfolg, insbesondere nicht das Zustandekommen eines Vertrags.

(3) Angaben von Nutzern prüfen wir nur in dem hier beschriebenen Umfang: Betriebe können sich mit Firmenangaben (rechtlicher Name, Handelsregister- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) und Nachweisen verifizieren lassen; Unterlagen und Angaben von Bewerbern zum Beschäftigungsverlauf können wir prüfen. Eine Verifizierung bedeutet nur, dass die eingereichten Nachweise bei unserer Prüfung schlüssig waren. Sie ist keine Gewähr dafür, dass alle Angaben eines Nutzers richtig sind, und keine Aussage über seine Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit.

(4) Von Bewerbern verlangen wir kein Entgelt, auch nicht für eine Vermittlung.

§ 3 Registrierung und Konto

(1) Öffentliche Stellenanzeigen und diese Seiten kann jeder ohne Konto ansehen; alles andere setzt ein Konto voraus. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn du dich registrierst und deine E-Mail-Adresse bestätigst.

(2) Bewerber müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren dürfen die Plattform nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten nutzen. Ein Betriebskonto darf nur eine Person ab 18 Jahren anlegen, die für den Betrieb gewerblich oder beruflich handelt und ihn vertreten darf. Das Alter bestätigst du bei der Registrierung; wir prüfen es nicht anhand von Ausweisdokumenten.

(3) Jede Person darf nur ein Konto führen. Bei der Registrierung wählst du, ob du ein Bewerber- oder ein Betriebskonto anlegst. Konten sind nicht übertragbar.

(4) Deine Angaben bei der Registrierung und im Profil müssen wahr, vollständig und aktuell sein.

(5) Halte deine Zugangsdaten geheim. Hast du den Verdacht, dass jemand sie kennt, ändere sofort dein Passwort und informiere uns unter kontakt@enoono.com.

(6) Konten unserer Mitarbeitenden für die Verwaltung der Plattform sind von Nutzerkonten getrennt und können die Plattform nicht als Bewerber oder Betrieb nutzen.

§ 4 Pflichten der Bewerber

(1) Deine Profilangaben, etwa zu Positionen, Sprachkenntnissen, Verfügbarkeit, Beschäftigungsverlauf und Arbeitserlaubnis, müssen wahr sein.

(2) Lade nur Unterlagen hoch, die für Bewerbungen nötig sind, zum Beispiel Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Qualifikationsnachweise oder Nachweise zur Arbeitserlaubnis. Lade keine Unterlagen mit Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Religion, ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit), keine Angaben zu Straftaten und keine Kopien von Ausweisdokumenten hoch – es sei denn, ein Betrieb verlangt dies für die konkrete Stelle ausdrücklich und rechtmäßig. Schwärze Angaben, die nicht gebraucht werden.

(3) Stelle nur Inhalte ein, an denen du die nötigen Rechte hast, und keine personenbezogenen Daten Dritter ohne deren Einverständnis oder eine andere Rechtsgrundlage.

(4) Du räumst uns an deinen Inhalten das einfache, unentgeltliche Recht ein, sie für die Dauer des Nutzungsvertrags zu speichern, technisch zu verarbeiten und Betrieben in dem Umfang anzuzeigen, den du durch Veröffentlichung, Bewerbungen und Freigaben bestimmst. Für Bewertungen gilt § 6 Abs. 6.

§ 5 Pflichten der Betriebe

(1) Betriebe dürfen nur Stellen ausschreiben, die tatsächlich zu besetzen und rechtmäßig sind, und müssen insbesondere Tätigkeit, Ort, Zeitraum, Vergütung und Unterkunft zutreffend angeben.

(2) Ausschreibung und Auswahl müssen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den am Arbeitsort geltenden Vorschriften gegen Diskriminierung entsprechen. Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

(3) Für die Einhaltung des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts, des Jugendarbeitsschutzes (in Deutschland insbesondere des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei Bewerbern unter 18 Jahren) und für die Prüfung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen ist allein der Betrieb verantwortlich. Angaben von Bewerbern zur Arbeitserlaubnis ersetzen diese Prüfung nicht.

(4) Was ein Betrieb im Rahmen einer Bewerbung oder Kontaktanfrage über einen Bewerber erfährt – Name, Beschäftigungsverlauf, Nachricht und freigegebene Unterlagen –, darf er nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Außerhalb der Plattform darf er diese Daten nur speichern, soweit dies für dieses Verfahren oder ein daraus entstehendes Beschäftigungsverhältnis erforderlich und rechtlich zulässig ist; dafür ist er selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Freigegebene Unterlagen zeigt die Plattform nur zur Ansicht an, einen Download bietet sie nicht an. Der Zugriff endet, wenn der Bewerber die Freigabe widerruft, spätestens 30 Tage nach Abschluss der Bewerbung (§ 6 Abs. 2).

(5) Angaben im Verifizierungsverfahren – rechtlicher Name, Handelsregister- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Nachweise – müssen wahr sein; ihre Richtigkeit bestätigt der Betrieb bei der Einreichung.

(6) Kontaktanfragen an Bewerber sind nur zur Anbahnung einer Beschäftigung erlaubt.

§ 6 Bewerbungen, Freigaben, Kontaktanfragen und Bewertungen

(1) Bewerber bewerben sich mit einer optionalen Nachricht an den Betrieb (bis zu 1.500 Zeichen) und wählen, welche Unterlagen sie dem Betrieb freigeben. Unterlagen, die ein Betrieb in der Anzeige nennt, sind ein Wunsch; die Freigabe ist freiwillig. Je Stelle ist eine Bewerbung möglich. Der Betrieb sieht den Anzeigenamen, das bei der Registrierung angegebene Land, die Nachricht, den Beschäftigungsverlauf und die freigegebenen Unterlagen. Bildschirmfotos lassen sich technisch nicht verhindern. Bewerber können während der Bewerbung weitere Unterlagen freigeben oder Freigaben widerrufen und die Bewerbung zurückziehen, solange sie nicht abgelehnt, geschlossen, mit einer Einstellung entschieden oder abgeschlossen ist.

(2) Solange eine Bewerbung läuft, bleibt der Zugriff des Betriebs bestehen. Wird sie abgelehnt, zurückgezogen, geschlossen oder nach einer Einstellung abgeschlossen, endet der Zugriff des Betriebs auf Name, Beschäftigungsverlauf und Unterlagen nach 30 Tagen. Friert unsere Moderation eine Bewerbung ein, ruht der Zugriff des Betriebs auf diese Bewerbung sowie auf Beschäftigungsverlauf und Unterlagen des Bewerbers – auch aus einer angenommenen Kontaktanfrage.

(3) Betriebe können Bewerbern mit veröffentlichtem Profil aus der Suche eine Kontaktanfrage senden. Vor der Annahme sieht der Betrieb nur die Angaben der anonymisierten Suche; der Bewerber sieht Firmenname, Land, Ort, Betriebsart und Verifizierungsstatus des Betriebs. Nimmt der Bewerber an, erhält der Betrieb Zugriff auf seinen vollständigen Anzeigenamen und seinen Beschäftigungsverlauf. Dieser Zugriff besteht, bis der Betrieb die Kontaktanfrage zurückzieht oder eines der beiden Konten gelöscht wird. Die E-Mail-Adresse wird dabei nicht weitergegeben.

(4) Nach einer abgeschlossenen Beschäftigung – der Betrieb markiert eine Bewerbung nach der Einstellung als abgeschlossen – können Bewerber und Betrieb einander je einmal mit 1 bis 5 Sternen und einem Text bewerten. Bewertungen sehen nur die beiden Beteiligten dieser Bewerbung sowie – zur Moderation – unsere Mitarbeitenden. Sie erscheinen ohne vorherige Prüfung; wir können sie nach einer Meldung oder von uns aus ausblenden oder entfernen (§ 8). Bewertungen können nachträglich nicht bearbeitet werden; eine Antwortfunktion gibt es nicht.

(5) Bewertungen müssen auf eigenen Erfahrungen aus der Beschäftigung beruhen und sachlich sein. Sie dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder personenbezogenen Daten Dritter enthalten.

(6) Abgegebene Bewertungen bleiben nach Löschung des Kontos ihres Verfassers ohne Verknüpfung mit diesem Konto für den Bewerteten sichtbar („gelöschtes Konto“). Dafür räumt der Verfasser uns ein zeitlich unbeschränktes, einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein.

§ 7 Unzulässige Inhalte und unzulässiges Verhalten

Auf der Plattform ist insbesondere unzulässig:

  • Spam, Massenanfragen und Werbung für andere Angebote
  • Betrug, Scheinangebote sowie Zahlungsforderungen an Bewerber, etwa Vorkasse oder Vermittlungsgebühren
  • Belästigung, Bedrohung und Beleidigung
  • Diskriminierung, insbesondere aus den in § 1 AGG genannten Gründen
  • falsche oder irreführende Angaben, etwa zu Identität, Betrieb, Vergütung oder Unterkunft
  • Verletzung von Rechten Dritter, etwa Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten
  • Angebote, die gegen Arbeits-, Jugendarbeitsschutz- oder Aufenthaltsrecht verstoßen, und Angebote mit Bezug zu Menschenhandel, Ausbeutung oder sexuellen Dienstleistungen
  • technische Angriffe, automatisiertes Auslesen von Daten (Scraping), das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen und das Einschleusen von Schadsoftware
  • die Nutzung zu anderen Zwecken als der Anbahnung von Beschäftigung, insbesondere das Sammeln von Bewerberdaten

§ 8 Meldungen, Moderation und Einspruch

(1) Jede Person – auch ohne Konto – kann uns Inhalte, die sie für rechtswidrig oder für einen Verstoß gegen diese Bedingungen hält, per E-Mail an kontakt@enoono.com melden. Eine Meldung sollte enthalten, wo der Inhalt steht (am besten mit Link), warum er rechtswidrig sein soll, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und die Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, „Digital Services Act“). Angemeldete Nutzer können Stellenanzeigen und – als Beteiligte – Bewerbungen auch über „Diese Anzeige melden“ in der Plattform melden. Wir bestätigen den Eingang und teilen der meldenden Person unsere Entscheidung mit.

(2) Meldungen prüfen unsere Mitarbeitenden zeitnah, sorgfältig, objektiv und ohne Willkür. Automatisierte Entscheidungen setzen wir dabei nicht ein.

(3) Stellen wir einen Verstoß fest, treffen wir eine verhältnismäßige Maßnahme und berücksichtigen dabei Schwere, Häufigkeit und Folgen des Verstoßes sowie die berechtigten Interessen aller Beteiligten. Mögliche Maßnahmen sind:

  • ein Hinweis per E-Mail
  • das Ausblenden oder Entfernen einer Bewertung
  • das Pausieren oder Entfernen einer Stellenanzeige
  • das Einfrieren einer Bewerbung (der Vorgang ruht; der Zugriff des Betriebs auf diese Bewerbung sowie auf Beschäftigungsverlauf und Unterlagen des Bewerbers ruht ebenfalls, auch aus einer angenommenen Kontaktanfrage)
  • die befristete oder unbefristete Sperre eines Kontos (erreichbar bleiben dann nur die Support- und Einspruchsseiten)
  • die Schließung eines Kontos als Kündigung aus wichtigem Grund (§ 13 Abs. 4)

(4) Jede Maßnahme begründen wir gegenüber der betroffenen Person klar und spezifisch (Art. 17 Digital Services Act): welche Maßnahme wir treffen, welchen Inhalt sie betrifft, auf welche Tatsachen und auf welche Vorschrift oder Regel dieser Bedingungen wir uns stützen und welche Rechtsbehelfe bestehen. Bei einer Kontosperre steht die Begründung nach der Anmeldung auf der Sperrseite; über andere Maßnahmen informieren wir per E-Mail an die hinterlegte Adresse.

(5) Gegen unsere Entscheidungen – auch gegen die Entscheidung über eine Meldung – kannst du innerhalb von sechs Monaten Einspruch einlegen, per E-Mail an kontakt@enoono.com. Gegen eine Kontosperre kannst du außerdem direkt auf der Sperrseite Einspruch einlegen. Über Einsprüche entscheiden Mitarbeitende, die nicht automatisiert arbeiten. Ist ein Einspruch begründet, heben wir die Maßnahme auf und stellen den Inhalt oder das Konto wieder her.

(6) Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen oder Einsprüche einreicht, dessen Meldungen und Einsprüche können wir nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit nicht mehr bearbeiten.

(7) Das Recht, Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

§ 9 Reihenfolge und Passung in der Suche

(1) Wählt ein Betrieb in der Bewerbersuche eine seiner Stellen aus, berechnet die Plattform für jedes veröffentlichte Profil eine Passung von 0 bis 100 nach festen Regeln: Verfügbarkeit (bis 25 Punkte), Position und Erfahrung (20), Sprachen (15), Zielland und -region (10), Vergütung (10), Qualifikationen (10), Unterkunft (5) und sonstige Anforderungen (5). Überschneiden sich die Zeiträume nicht oder fehlt eine verlangte Arbeitserlaubnis, gilt das Profil als nicht passend und erhält keine Punkte. Die Ergebnisse werden nach Passung sortiert, angezeigt werden höchstens 100 Profile; der Betrieb kann zusätzlich filtern. Ohne ausgewählte Stelle erscheinen Profile in der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung, die neuesten zuerst.

(2) Bewerbern zeigt die Plattform aus den 100 zuletzt erstellten offenen Stellen eine Auswahl, sortiert nach derselben Passung zu ihrem Profil.

(3) Die Passung ist eine Sortierhilfe. Sie wird nicht gespeichert, ist nicht käuflich und entscheidet nichts; Entscheidungen über Bewerbungen und Kontakte treffen die Nutzer.

§ 10 Preise

(1) Für Bewerber ist enoono dauerhaft kostenlos.

(2) Für Betriebe ist enoono in der Pilotphase („Founding Pilot“) derzeit kostenlos. Ein Betrieb kann dabei bis zu drei Stellenanzeigen gleichzeitig veröffentlicht haben; pausierte und geschlossene Anzeigen zählen nicht mit. Wir speichern keine Zahlungsmittel, und es gibt keine Testphase, die in ein kostenpflichtiges Angebot übergeht.

(3) Führen wir Entgelte ein, kündigen wir das mindestens 90 Tage vorher per E-Mail an. Kosten entstehen nur, wenn der Betrieb dem kostenpflichtigen Angebot ausdrücklich zustimmt; ohne Zustimmung entsteht kein Entgelt.

§ 11 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

(1) Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schulden sie aber nicht. Wartung, Sicherheitsupdates und Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, können die Nutzung zeitweise einschränken.

(2) Wir dürfen die Plattform aus triftigem Grund ändern, etwa zur Anpassung an neue Technik, an geänderte Rechtslage oder aus Sicherheitsgründen, wenn der Kern der Leistungen nach § 2 erhalten bleibt, dir keine zusätzlichen Kosten entstehen und wir dich über erhebliche Änderungen rechtzeitig informieren.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst.

(3) Im Übrigen haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit.

(4) Für Inhalte und Verhalten anderer Nutzer – insbesondere Angaben in Stellenanzeigen und Profilen sowie Abschluss und Durchführung von Verträgen zwischen Nutzern – haften wir nur nach den Absätzen 1 und 2 und nach den gesetzlichen Vorschriften, etwa wenn wir einen rechtswidrigen Inhalt nach Kenntnis nicht unverzüglich entfernen oder sperren.

(5) Diese Beschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Laufzeit, Kündigung und Kontolöschung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Du kannst ihn jederzeit ohne Frist beenden, indem du unter „Kontoeinstellungen“ dein Konto löschst oder uns per E-Mail an kontakt@enoono.com schreibst. Die Löschung über „Kontoeinstellungen“ wirkt sofort und lässt sich nicht rückgängig machen.

(3) Wir können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen.

(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen § 7, bei falschen Angaben zu Identität, Alter oder Betrieb und bei Betrug vor. Wir kündigen in diesem Fall, indem wir das Konto schließen, und begründen dies (§ 8 Abs. 4).

(5) Mit der Löschung entfernen wir Konto, Profil, Unterlagen und hochgeladene Dateien, Verifizierungsnachweise und den Beschäftigungsverlauf; Freigaben enden, Nachrichten zu Bewerbungen werden geleert. Bewerbungen und Kontaktanfragen bleiben beim Betrieb ohne Namen als „gelöschtes Konto“ erhalten. Bewertungen, Meldungen, Moderationsvorgänge und Datenschutzanträge bleiben ohne Verknüpfung mit dem Konto erhalten. Stellenanzeigen eines gelöschten Betriebs bleiben ohne Verknüpfung mit dem Konto gespeichert, sind aber nicht mehr öffentlich sichtbar. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir können diese Bedingungen aus triftigem Grund ändern, etwa wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, neuer Funktionen oder aus Sicherheitsgründen.

(2) Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail und in der Plattform an. Ab dem Inkrafttreten kannst du die Plattform erst weiter nutzen, wenn du der neuen Fassung in der Plattform ausdrücklich zugestimmt hast; bis dahin kannst du dich abmelden und dein Konto verwalten oder löschen. Schweigen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung.

(3) Stimmst du nicht zu, kannst du dein Konto löschen; wir können den Vertrag dann nach § 13 Abs. 3 kündigen.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Bist du Verbraucher (§ 13 BGB), steht dir das folgende Widerrufsrecht zu. Die Belehrung folgt dem gesetzlichen Muster und spricht dich deshalb mit „Sie“ an.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HR Software Solutions GmbH, Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld, Deutschland, Telefon +49 5218 9880 20, E-Mail kontakt@enoono.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An HR Software Solutions GmbH, Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld, Deutschland, E-Mail kontakt@enoono.com: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Nutzung der Plattform enoono – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum. (*) Unzutreffendes streichen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dir dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bielefeld.

(3) Verbindlich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen nur der Information.

(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).

§ 17 Zusatzbedingungen für die Schichtplanung

(1) Betriebe können in der Plattform Schichten planen, ein Team führen und Personen einladen (Schichtplanung). Vor der ersten Nutzung nimmt der Inhaber des Betriebskontos den Auftragsverarbeitungsvertrag an (Seite „Auftragsverarbeitungsvertrag“); für die Daten seines Teams ist der Betrieb Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, wir verarbeiten sie in seinem Auftrag.

(2) Der Betrieb sorgt dafür, dass er die Daten seines Teams verarbeiten darf, informiert seine Beschäftigten, lädt nur Personen ein, mit denen ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder angebahnt wird, und hält Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzrecht ein. Die Planungshinweise der Plattform sind rechtliche Orientierung, keine Rechtsberatung, und können unvollständig sein.

(3) Setzt ein Betrieb, der den Auftragsverarbeitungsvertrag angenommen hat, eine Bewerbung auf „eingestellt“, wird die Person Mitarbeiter in seinem Team; Einstellungen, die bei der Annahme des Vertrags schon bestehen, werden dabei übernommen. Vor der Annahme wird niemand automatisch Mitglied. Endet die Einstellung, tritt die Person aus, sofern sie nicht über eine Einladung Mitglied ist oder als Planer eingesetzt wurde.

(4) Eine Einladung kann nur mit einem Bewerber- oder Mitarbeiterkonto und nur mit der eingeladenen, bestätigten E-Mail-Adresse angenommen werden; Betriebskonten können keinem Team beitreten. Ein Mitarbeiterkonto dient nur der Schichtplanung: kein Bewerberprofil, keine Stellensuche, keine Bewerbungen. Es setzt ein Alter von mindestens 16 Jahren voraus, unter 18 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. § 3, § 7 und § 13 gelten entsprechend.

(5) Maßgeblich für Schichten und Zuordnungen ist der Stand in der Plattform. E-Mail-Benachrichtigungen sind ein zusätzlicher Hinweis; sie können verspätet ankommen, abbestellt sein oder ausbleiben. Schichten können abgesagt, aber nicht einzeln gelöscht werden. Eine Ausfuhr der Daten bietet die Plattform derzeit nicht an; der Betrieb kann sie per E-Mail an kontakt@enoono.com anfordern.

(6) Öffnet der Betrieb eine Wunschphase, entscheidet er über die Wünsche. Gibt er einen Wunsch frei, ist das eine verbindliche Einteilung, für die der Betrieb das Einverständnis der Person über ihren Wunsch hat; eine weitere Bestätigung der Person ist nicht nötig, sie kann die Schicht wie jede andere zurückziehen. Der Betrieb sorgt für eine faire Behandlung der Wünsche und trägt die Pflichten gegenüber einem Betriebsrat, etwa bei der Einführung und Ausgestaltung der Dienstplanung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

§ 18 Zusatzbedingungen für die Zeiterfassung

(1) Betriebe, die den Auftragsverarbeitungsvertrag angenommen haben, können die tatsächliche Arbeitszeit ihres Teams in der Plattform erfassen (Zeiterfassung). Der Betrieb ist dafür verantwortlich, die erfassten Zeiten zu prüfen, freizugeben und richtigzustellen, für seine Lohnabrechnung und dafür, Zeit- und Lohnunterlagen länger als 2 Jahre aufzubewahren, soweit er dazu verpflichtet ist; das geschieht über seine eigenen Exporte, auch vor der Löschung des Betriebskontos, mit der alle Zeitdaten sofort gelöscht werden.

(2) Gestempelt werden kann nur mit Verbindung zur Plattform; maßgeblich ist die Zeit des Servers, nicht die des Geräts. Zeiten korrigieren nur Planer und Inhaber, mit Begründung; jede Korrektur steht mit alten und neuen Werten im Protokoll.

(3) Hinweise zu Pausen, Arbeitszeit und Abweichungen vom Plan sind rechtliche Orientierung, keine Rechtsberatung, und sperren nichts.

(4) Die Plattform berechnet weder Lohn noch Zuschläge und erzeugt keine Lohnformate wie DATEV; Nachtstunden werden nur als Stunden ausgewiesen.

(5) Pflichten gegenüber einem Betriebsrat, etwa bei der Einführung der Zeiterfassung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), trägt der Betrieb.