Minijobber einstellen: Regeln für Arbeitgeber 2026
Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt 2026 vor, wenn dein Minijobber im Durchschnitt nicht mehr als 603 € im Monat verdient. Du zahlst mindestens den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde, meldest ihn spätestens 6 Wochen nach Beginn bei der Minijob-Zentrale an und zeichnest seine täglichen Arbeitszeiten auf. Minijobber haben fast dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte, zum Beispiel Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Verdienstgrenze 2026
- Im Durchschnitt 603 € im Monat, bis zu 7.236 € im Jahr
- Mindestlohn
- 13,90 € pro Stunde seit 1.1.2026, 14,60 € ab 1.1.2027
- Anmeldung
- Bei der Minijob-Zentrale, spätestens 6 Wochen nach Beginn
- Sofortmeldung
- In bestimmten Branchen, z. B. Gastronomie, Hotel, Bau, Gebäudereinigung, Friseur: spätestens bei Arbeitsbeginn
- Abgaben (Gewerbe)
- Höchstens 31,17 % an die Minijob-Zentrale, dazu die Unfallversicherung
- Arbeitszeit
- Beginn, Ende und Dauer aufzeichnen, spätestens am 7. Kalendertag danach
- Aufbewahrung
- Mindestens 2 Jahre
- Urlaub
- Arbeitstage pro Woche × 24 : 6, bei 2 Tagen also 8 Tage im Jahr
Wann ist eine Stelle ein Minijob?
Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt vor, wenn der Verdienst im Durchschnitt nicht mehr als 603 € im Monat beträgt. Das sind bis zu 7.236 € im Jahr. Die Grenze gilt seit 1. Januar 2026 und ist an den Mindestlohn gekoppelt: Sie ist so bemessen, dass 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn hineinpassen.
Muss dein Minijobber unvorhersehbar mehr arbeiten, zum Beispiel als Krankheitsvertretung, darf er die Grenze in bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten überschreiten. Der Verdienst darf dann höchstens 1.206 € im Monat betragen, also das Doppelte der Grenze.
Wie viel muss ich mindestens zahlen?
Auch im Minijob gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit 1. Januar 2026 sind das 13,90 € brutto pro Stunde. Laut Bundesarbeitsministerium steigt er am 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
Ausnahmen gibt es unter anderem für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung und für Pflichtpraktika. Gilt in deiner Branche ein Branchenmindestlohn, kann er höher sein.
Wie melde ich einen Minijobber an?
Anmelden musst du als Arbeitgeber. Im Gewerbe geht das elektronisch an die Minijob-Zentrale, entweder mit einem systemgeprüften Lohnabrechnungsprogramm oder mit dem SV-Meldeportal. Für das SV-Meldeportal brauchst du ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dafür brauchst du die Unternehmensnummer deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht.
- Anmeldung spätestens 6 Wochen nach Beginn des Minijobs. Personengruppe für den Minijob mit Verdienstgrenze: 109.
- In bestimmten Branchen, zum Beispiel Gastronomie, Hotel, Bau, Gebäudereinigung oder Friseur, zusätzlich die Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung. Sie ersetzt die Anmeldung nicht. Welche Branchen betroffen sind, steht bei der Minijob-Zentrale.
Welche Abgaben zahle ich?
Für einen Minijob im Gewerbe zahlst du laut Minijob-Zentrale höchstens 31,17 % des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Die Unfallversicherung kommt dazu, ihren Beitrag legt deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fest.
Dein Minijobber zahlt in der Regel 3,6 % zur Rentenversicherung. Er kann sich davon befreien lassen. Den Antrag stellt er bei dir, und du meldest die Befreiung innerhalb von 6 Wochen. Deinen eigenen Pauschalbeitrag von 15 % zahlst du weiter. Ab 1. Juli 2026 kann der Minijobber die Befreiung einmalig für die Zukunft wieder aufheben.
- Krankenversicherung: 13 %
- Rentenversicherung: 15 %
- Umlage U1 (Krankheit): 0,8 %
- Umlage U2 (Mutterschaft): 0,22 %
- Insolvenzgeldumlage: 0,15 %
- Einheitliche Pauschsteuer: 2 % (oder individuelle Besteuerung)
Muss ich die Arbeitszeit aufzeichnen?
Ja. Nach § 17 Mindestlohngesetz zeichnest du bei Minijobbern Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf. Das muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag passieren. Die Aufzeichnungen bewahrst du mindestens 2 Jahre auf. Für Minijobs in Privathaushalten gilt diese Pflicht nicht.
Mit der Zeiterfassung in enoono stempelt dein Team am Handy ein und aus. Du kannst die Zeiten als CSV für die Lohnabrechnung oder als PDF-Stundenzettel exportieren. Für vollständige und richtige Aufzeichnungen bleibst du als Arbeitgeber verantwortlich.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja. Minijobber sind Vollzeitkräften in fast allen Bereichen gleichgestellt: Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft und an Feiertagen, Erholungsurlaub und Mindestlohn.
Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche: Arbeitstage × 24 : 6. Arbeitet dein Minijobber an 2 Tagen pro Woche, hat er 8 Urlaubstage im Jahr, an 5 Tagen sind es 20.
Bei unverschuldeter Krankheit zahlst du den Verdienst bis zu 6 Wochen weiter, für die Tage, an denen er gearbeitet hätte. Der Anspruch beginnt nach 4 Wochen Beschäftigung. Fällt ein fester Arbeitstag auf einen Feiertag, zahlst du den gewohnten Verdienst für diesen Tag.
Wie finde ich Minijobber auf enoono?
Lege eine Stelle an und wähle als Art „Minijob“. Diese Art gibt es für Stellen in Deutschland. Bewerber finden sie in der Jobliste mit dem Filter „Minijob“ und ihrer Stadt und bewerben sich direkt bei dir.
So findest du Minijobber auf enoono
- Lege kostenlos ein Betriebsprofil an.
- Lege eine Stelle an und wähle die Art „Minijob“.
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Häufige Fragen
Wie viel darf ein Minijobber 2026 verdienen?
Im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat, also bis zu 7.236 € im Jahr.
Bis wann muss ich einen Minijobber anmelden?
Spätestens 6 Wochen nach Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale. In bestimmten Branchen, zum Beispiel Gastronomie, Hotel, Bau, Gebäudereinigung oder Friseur, gibt es zusätzlich eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja. Seit 1. Januar 2026 sind es 13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €.
Wie lange muss ich Arbeitszeiten aufbewahren?
Mindestens 2 Jahre. Aufzeichnen musst du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag.
Wie viel kostet ein Minijobber an Abgaben?
Im Gewerbe höchstens 31,17 % des Verdienstes an die Minijob-Zentrale, dazu der Beitrag zur Unfallversicherung.
Wie viele Urlaubstage hat ein Minijobber?
Arbeitstage pro Woche × 24 : 6. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind das 8 Tage im Jahr.
Quellen
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale: Mindestlohn im Minijob
- Minijob-Zentrale: Minijobber im Gewerbe anmelden
- Minijob-Zentrale: Frist für die Anmeldung
- Minijob-Zentrale: Sofortmeldung im Minijob
- Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern im Gewerbe
- Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Minijob-Zentrale: Urlaubsanspruch im Minijob
- Minijob-Zentrale: Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen
- BMAS: Mindestlohn
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
- Mindestlohngesetz § 17 (gesetze-im-internet.de)
Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026
