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Saisonarbeit in Österreich: Regeln, Lohn, Unterkunft

Wer aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, darf in Österreich ohne Arbeitserlaubnis saisonal arbeiten. Du meldest deinen Wohnsitz innerhalb von 3 Tagen mit dem Meldezettel, dein Betrieb meldet dich vor dem ersten Arbeitstag bei der Gesundheitskasse an. Im Hotel- und Gastgewerbe liegt der Mindestlohn ab 1. Oktober 2026 bei 2.096,50 € brutto im Monat für Hilfskräfte, mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Das Wichtigste auf einen Blick

Arbeitserlaubnis
Nicht nötig für Bürger aus EU, EWR und Schweiz
Meldezettel
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug
Anmeldebescheinigung
Wenn du länger als 3 Monate bleibst: Antrag innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise
Wintersaison
November bis April
Sommersaison
Mai bis Oktober
Mindestlohn (ab 1.10.2026)
2.096,50 € brutto/Monat für Hilfskräfte, mehr mit Lehrabschluss (laut Kollektivvertrag)
Wochenstunden
40 Stunden an 5 Tagen (Vollzeit laut Kollektivvertrag)
Sonderzahlungen
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, bei einer Saison anteilig
Unterkunft und Essen
Je nach Betrieb, steht in Anzeige und Vertrag

Wer darf in Österreich saisonal arbeiten?

Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen in Österreich unter denselben Bedingungen arbeiten wie Österreicher. Du brauchst keine Arbeitserlaubnis.

Kommst du aus einem anderen Land (Drittstaat), braucht dein Betrieb für dich eine Beschäftigungsbewilligung vom Arbeitsmarktservice (AMS). Im Tourismus gibt es dafür jedes Jahr eine feste Zahl an Plätzen, das Saisonkontingent. Stand Oktober 2026: Die Saisonkontingentverordnung 2026 erlaubt 5.500 Plätze im Tourismus und zusätzlich 2.500 Plätze für Menschen aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Eine Bewilligung gilt höchstens 6 Monate, insgesamt höchstens 9 Monate in 12 Monaten. Du brauchst außerdem ein Visum, und der Betrieb muss eine ortsübliche Unterkunft nachweisen. Wer in 3 der letzten 5 Jahre mit Kontingent gearbeitet hat, kann sich beim AMS als Stammsaisonier registrieren lassen.

Was muss ich nach der Ankunft erledigen?

Wenn du in Österreich wohnst, auch nur für eine Saison, musst du dich bei der Gemeinde anmelden. Dafür gibt es den Meldezettel. Dein Vermieter oder dein Betrieb (wenn du im Personalzimmer wohnst) unterschreibt ihn.

  • Meldezettel innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug bei der Gemeinde abgeben (online geht es mit ID Austria oder EU Login)
  • Bleibst du länger als 3 Monate: Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen, spätestens 4 Monate nach der Einreise
  • Dein Betrieb meldet dich vor dem ersten Arbeitstag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an
  • Reisepass oder Personalausweis mitbringen

Wie bin ich versichert?

Mit der Anmeldung durch den Betrieb bist du kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Die Beiträge zieht der Betrieb direkt vom Bruttolohn ab, zusammen mit der Lohnsteuer.

Bitte deinen Betrieb um eine Kopie der Anmeldung. So siehst du, dass alles stimmt.

Wann und wo ist Saison?

Statistik Austria zählt die Wintersaison von November bis April und die Sommersaison von Mai bis Oktober. Wann deine Stelle genau beginnt und endet, steht in der Anzeige und im Vertrag.

Die meisten Übernachtungen gibt es in Tirol und Salzburg, im Winter wie im Sommer. Danach folgen im Sommer Wien und Kärnten, im Winter Wien und die Steiermark.

Wie viel verdiene ich?

Im Hotel- und Gastgewerbe gilt ein Kollektivvertrag (KV). Er legt Mindestlöhne nach Ausbildung und Verantwortung fest. Dein Betrieb darf nicht weniger zahlen. Der aktuelle Lohnabschluss gilt ab 1. Oktober 2026.

Hilfskräfte mit weniger als 10 Jahren Erfahrung bekommen mindestens 2.096,50 € brutto im Monat. Fachkräfte mit Lehrabschluss, zum Beispiel Koch oder Restaurantfachkraft, bekommen in Tirol, Salzburg und Vorarlberg mindestens 2.232,00 €. Das gilt für 40 Stunden pro Woche. Überstunden werden mit 50 % Zuschlag bezahlt.

Dazu kommen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, je etwa ein Monatslohn pro Jahr. Arbeitest du nur eine Saison, bekommst du davon den Anteil für deine Zeit, spätestens mit der Endabrechnung.

Gibt es Unterkunft und Verpflegung?

Ob es ein Personalzimmer und Essen gibt, ist je nach Betrieb verschieden. Lass dir vor dem Start schriftlich geben, ob es ein Zimmer gibt, was es kostet und ob Mahlzeiten dabei sind.

Ein einfaches Zimmer nahe beim Betrieb, bis 35 m², zählt laut ÖGK nicht als Sachbezug, wenn es nicht dein Lebensmittelpunkt ist. Dann wird es nicht wie Lohn versteuert.

Wie bewerbe ich mich?

Ein kurzer Lebenslauf mit Foto, deinen bisherigen Stellen und deinen Sprachen reicht meist. Schreib dazu, ab wann und bis wann du Zeit hast. Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen helfen.

Deutsch hilft dir im Team und mit Gästen. Für Service, Rezeption und Bar nennt das AMS auch Englisch als wichtig. Verlangt dein Betrieb in Service oder Rezeption eine Fremdsprache von dir, gibt es laut KV-Tabelle eine Zulage von 40 € je Sprache.

Bekomme ich Arbeitslosengeld zwischen zwei Saisonen?

Das ist möglich, wenn du genug versichert gearbeitet hast. Beim ersten Antrag brauchst du 52 Wochen Arbeit in den letzten 24 Monaten. Hattest du schon einmal Arbeitslosengeld, reichen 28 Wochen in den letzten 12 Monaten. Unter 25 reichen beim ersten Mal 26 Wochen in 12 Monaten.

Du musst dich beim AMS melden und für Arbeit in Österreich bereit sein. Der Grundbetrag ist 55 % deines Nettoeinkommens. Fährst du zwischen den Saisonen nach Hause, frag vorher beim AMS, welche Regeln für dich gelten.

Wie ist das mit den Steuern?

Die Lohnsteuer zieht dein Betrieb direkt ab. Du musst dafür nichts anmelden.

Hast du nicht das ganze Jahr gearbeitet, bekommst du oft Geld zurück. Das geht mit der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt, bis zu 5 Jahre rückwirkend. Manchmal macht das Finanzamt das automatisch.

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Häufige Fragen

Darf ich als Bürger aus der EU, dem EWR oder der Schweiz sofort in Österreich arbeiten?

Ja. Du brauchst keine Arbeitserlaubnis und arbeitest unter denselben Bedingungen wie Österreicher.

Wie schnell muss ich mich anmelden?

Du gibst den Meldezettel innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug bei der Gemeinde ab.

Brauche ich eine Anmeldebescheinigung?

Ja, wenn du länger als 3 Monate bleibst. Du beantragst sie innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise bei der Niederlassungsbehörde.

Wer meldet mich bei der Sozialversicherung an?

Dein Betrieb meldet dich vor dem ersten Arbeitstag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie und Hotellerie?

Ab 1. Oktober 2026 mindestens 2.096,50 € brutto im Monat für Hilfskräfte (40 Stunden). Mit Lehrabschluss mehr, je nach Bundesland ab 2.232,00 €.

Bekomme ich als Saisonkraft Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Ja, anteilig für die Zeit, in der du gearbeitet hast. Spätestens mit der Endabrechnung wird es ausgezahlt.

Wann ist Saison in Österreich?

Die Wintersaison dauert von November bis April, die Sommersaison von Mai bis Oktober.

Quellen

Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026